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   VG Göttingen, 22.06.2006 - 2 A 51/05   

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https://dejure.org/2006,30351
VG Göttingen, 22.06.2006 - 2 A 51/05 (https://dejure.org/2006,30351)
VG Göttingen, Entscheidung vom 22.06.2006 - 2 A 51/05 (https://dejure.org/2006,30351)
VG Göttingen, Entscheidung vom 22. Juni 2006 - 2 A 51/05 (https://dejure.org/2006,30351)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Darlehen unter nahen Angehörigen als Schuld im Sinne von § 28 Abs. 3 BAföG

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 28 Abs 3 BAföG; § 45 Abs 2 SGB 10; § 45 Abs 1 SGB 10
    Angehörigendarlehen; Ausbildungsförderung; Bewilligungsbescheid; Darlehen; Darlehensvertrag; Eltern; Ermessen; Fremdvergleich; Laufzeit; Missbrauch; naher Angehöriger; Rücknahme; Rückzahlung; Schuld; Umwandlungsfall; unrichtige Angaben; Verbindlichkeit; Vermögen; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 19.02.2002 - IX R 32/98

    Darlehensgewährung nach vorangegangener Schenkung

    Auszug aus VG Göttingen, 22.06.2006 - 2 A 51/05
    Danach sind Darlehensverträge zwischen nahen Angehörigen steuerlich bzw. ausbildungsförderungsrechtlich nur dann anzuerkennen, wenn der Vertrag als solcher und seine tatsächliche Durchführung in den wesentlichen Punkten dem zwischen Fremden Üblichen entspricht (sog. Fremdvergleich, vgl. BFH, Urteil vom 19.2.2002 -IX R 32/98-, BFHE 198, 288).
  • OVG Saarland, 24.04.2006 - 3 Q 60/05

    Ausbildungsförderung; unentgeltliche Vermögensübertragung; Darlegungspflicht

    Auszug aus VG Göttingen, 22.06.2006 - 2 A 51/05
    Um zu verhindern, dass Auszubildende ihre Ausbildung aus öffentlichen Mitteln, also auf Kosten der Allgemeinheit, finanzieren, obwohl sie hierzu ggf. mit elterlicher Unterstützung wirtschaftlich finanziell selbst in der Lage wären, setzt die Anerkennung einer Darlehensverbindlichkeit gegenüber Familienangehörigen bei der Bedarfsberechnung nach dem BAföG mindestens voraus, dass der Darlehensvertrag bürgerlichrechtlich wirksam abgeschlossen worden ist und die Darlehensgewähr auch anhand der tatsächlichen Durchführung klar und eindeutig von einer verschleierten Schenkung oder einer Unterhaltsleistung abgrenzbar ist (OVG Saarlouis, Beschluss vom 24.4.2006 -3 Q 60/05-, NJW 2006, 1750; VG Bremen, Urteil vom 25.05.2005, -1 K 1477/03-, zitiert nach juris).
  • BFH, 28.01.1993 - IV R 109/91

    Schuldzinsen und Beurkundungsgebühren als Betriebsausgaben - Betriebliche

    Auszug aus VG Göttingen, 22.06.2006 - 2 A 51/05
    Vereinbarungen entsprechen regelmäßig nur dann dem Fremdüblichen, wenn eine Vereinbarung auch über die Laufzeit, die Art und Zeit der Rückzahlung getroffen worden ist und der Rückzahlungsanspruch bei längerfristiger Laufzeit ausreichend gesichert ist (BFH, Urteil vom 28.01.1993 -IV R 109/91-, BFH/NV 1993, 590).
  • VG Karlsruhe, 23.03.2005 - 10 K 4181/03

    Angehörigendarlehen als Schulden des Auszubildenden

    Auszug aus VG Göttingen, 22.06.2006 - 2 A 51/05
    Noch weiter gehend hält es die Kammer für angezeigt, für die Anerkennung von Darlehensverträgen unter nahen Angehörigen auch im Recht der Ausbildungsförderung die Grundsätze anzuwenden, die in der finanzgerichtlichen Rechtsprechung für Angehörigendarlehen im Steuerrecht entwickelt worden sind (so auch VG Karlsruhe, Urteil vom 23.03.2005, -10 K 4181/03-, NJW 2005, 2874; Roth, NJW 2006, 1707, 1709; a.A. OVG Saarlouis, a.a.O.).
  • VG Bremen, 25.05.2005 - 1 K 1477/03

    Rückforderung - Zu den Anforderungen an ein Darlehen unter Familienangehörigen

    Auszug aus VG Göttingen, 22.06.2006 - 2 A 51/05
    Um zu verhindern, dass Auszubildende ihre Ausbildung aus öffentlichen Mitteln, also auf Kosten der Allgemeinheit, finanzieren, obwohl sie hierzu ggf. mit elterlicher Unterstützung wirtschaftlich finanziell selbst in der Lage wären, setzt die Anerkennung einer Darlehensverbindlichkeit gegenüber Familienangehörigen bei der Bedarfsberechnung nach dem BAföG mindestens voraus, dass der Darlehensvertrag bürgerlichrechtlich wirksam abgeschlossen worden ist und die Darlehensgewähr auch anhand der tatsächlichen Durchführung klar und eindeutig von einer verschleierten Schenkung oder einer Unterhaltsleistung abgrenzbar ist (OVG Saarlouis, Beschluss vom 24.4.2006 -3 Q 60/05-, NJW 2006, 1750; VG Bremen, Urteil vom 25.05.2005, -1 K 1477/03-, zitiert nach juris).
  • OVG Sachsen, 09.02.2012 - 1 A 532/10

    Vermögensanrechnung, verdeckte Treuhand, Treuhandabrede, Scheingeschäft

    Nach Auffassung des Senats ist die Ermessensausübung im Rahmen des § 45 Abs. 2 SGB X in Bezug auf das Recht der Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz dahingehend intendiert, dass eine Rücknahme des begünstigenden Verwaltungsaktes für die Vergangenheit regelmäßig stattfindet, wenn sich der Betroffene nach § 45 Abs. 2 Satz 3 SGB X nicht auf Vertrauen berufen kann, wobei es nicht darauf ankommt, ob ein Fall des § 45 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1, Nr. 2 oder Nr. 3 SGB X erfüllt ist (in diese Richtung wohl auch BVerwG, Urt. v. 17. September 1987 - 5 C 16/86 -, juris; ähnlich OVG NRW, Urt. v. 28. März 2001 - 16 A 4212/00 -, juris; VG Göttingen, Urt. v. 22. Juni 2006 - 2 A 51/05 -, juris; offen BVerwG, Urt. v. 30. Juni 2010 - 5 C 3/09 -, juris; gegen die Annahme intendierten Ermessens Schütze, in: von Wulffen, SGB X, 6. Aufl. 2008, § 45 Rn. 79, wonach in den Fällen des § 45 Abs. 2 Nr. 3 SGB X eine Entscheidung nicht bindend vorgegeben ist und eine wohl nicht intendierte Ermessensentscheidung möglich bleiben soll; deutlich dagegen Vogelsang, in: Hauck/Noftz, SGB X, 32. Lfg. III/04, § 45 Rn. 62; unklar Vogelsang, a. a. O., § 45 Rn. 29).
  • VG Oldenburg, 22.02.2008 - 13 A 2911/05

    Ausbildungsförderung; Rückforderung wegen rechtsmissbräuchlicher

    So ist in der Verwaltungsrechtsprechung anerkannt, dass etwa Darlehensverträge unter Familienangehörigen eine abzugsfähige Schuld darstellen, wenn sie den zum Steuerrecht entwickelten Kriterien des sog. "Fremdvergleichs" standhalten, also insbesondere eine schriftliche Darlehensvereinbarung vorliegt (VG Aachen, Urteil vom 5. Juli 2005 - 5 K 3571/04 -, juris; VG Göttingen, Urteil vom 22. Juni 2006 - 2 A 51/05 -, juris; VG Karlsruhe, Urteil vom 23. März 2005 - 10 K 4181/03 -, juris; weitergehend OVG Saarlouis, Beschluss vom 24. April 2006 - 3 Q 60/05 -, juris; VG Bremen, Urteil vom 25. Mai 2005 - 1 K 1477/03 -, juris; VG Weimar, Urteil vom 23. Februar 2006 - 5 K 234/05.We -, juris).
  • VG Oldenburg, 20.07.2007 - 13 A 3210/05

    Alterssicherung; Anschein; Ausbildungsförderung; Bestandsinteresse;

    Nach einem Teil der Verwaltungsrechtsprechung begründen Vereinbarungen unter Familienangehörigen nur dann eine abzugsfähige Schuld, wenn sie den zum Steuerrecht entwickelten Kriterien des sogenannten "Fremdvergleichs" standhalten, also insbesondere in einem schriftlichen Vertragsdokument festgehalten worden sind (VG Aachen, Urteil vom 5. Juli 2005 - 5 K 3571/04 -, juris; VG Göttingen, Urteil vom 22. Juli 2006 - 2 A 51/05 -, juris; VG Karlsruhe, Urteil vom 23. März 2005 - 10 K 4181/03 -, juris).
  • VG Oldenburg, 24.04.2007 - 13 A 1100/05

    Ausbildungsförderung; Auszubildender; Beweislast; Bewilligung; Rechtsmissbrauch;

    So ist in der Verwaltungsrechtsprechung anerkannt, dass etwa Darlehensverträge unter Familienangehörigen eine abzugsfähige Schuld darstellen, wenn sie den zum Steuerrecht entwickelten Kriterien des sog. "Fremdvergleichs" standhalten, also insbesondere eine schriftliche Darlehensvereinbarung vorliegt (VG Aachen, Urteil vom 5. Juli 2005 - 5 K 3571/04 -, juris; VG Göttingen, Urteil vom 22. Juni 2006 - 2 A 51/05 -, juris; VG Karlsruhe, Urteil vom 23. März 2005 - 10 K 4181/03 -, juris; weitergehend OVG Saarlouis, Beschluss vom 24. April 2006 - 3 Q 60/05 -, juris; VG Bremen, Urteil vom 25. Mai 2005 - 1 K 1477/03 -, juris; VG Weimar, Urteil vom 23. Februar 2006 - 5 K 234/05.We -, juris).
  • SG Osnabrück, 06.09.2006 - S 22 AS 385/05
    Für einen Gestaltungsmißbrauch und damit einen Verstoß gegen den Grundsatz von Treu und Glauben ist im Übrigen anzuführen, dass der Darlehensvertrag als solcher und seine tatsächliche Durchführung unter Beachtung der Abänderung vom 17. November 2005 in den wesentlichen Punkten nicht dem eines Darlehensvertrages zwischen Fremden üblichen entspricht (so genannter Fremdvergleich; vgl. hierzu ausführlich Verwaltungsgericht Göttingen, Urteil vom 22. Juni 2006 - 2 A 51/05 -, JURIS Rn. 32 unter Hinweis auf die ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes).
  • VG Göttingen, 17.10.2006 - 2 A 183/05

    Einzelfall eines nichtigen (Schein-) Darlehensvertrages

    Fehlen aber konkrete Anhaltspunkte, die zugunsten des Auszubildenden berücksichtigt werden könnten, besteht für die Behörde kein Anlass, im Rahmen ihrer Ermessensbetätigung hierzu - abstrakte - Aussagen zu treffen (vgl. Urteil der Kammer vom 22.06.2006 - 2 A 51/05 -).
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